Viele Unternehmen stellen in den Sommermonaten Ferienjobs für Schüler und Studenten zur Verfügung. „Grundsätzlich gilt, dass Aushilfen, die zur Unterstützung des Betriebs beschäftigt werden, eine Arbeitsleistung erbringen und daher gelten für sie die arbeitsrechtlichen Regelungen“, erklärt Anita Christl, Rechtsexpertin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.
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