Die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt nicht immer und überall. Daher müssen Autofahrer laut ADAC Geschwindigkeit und Fahrweise unbedingt den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen anpassen.
Außerorts besteht eine Räum- und Streupflicht nur bei besonders gefährdeten und gefährlichen Fahrbahnstellen. Auf Rad- und Gehwegen existiert sie nicht.
... weiterlesen
↧
ADAC: Kein Rechtsanspruch auf freie Straßen - Räum- und Streupflicht von Städten gilt nicht überall
↧